Informationsabend zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informierte Rechtsanwältin Christiane Brzoska am Mittwoch den 26. Februar 2025 in den Räumen der AWO Hainburg.
Den Teilnehmenden wurden zur zunächst die wesentlichen Unterschiede erklärt.
Bei einer Vorsorgevollmacht geht es darum, Vorsorge zu treffen für den Fall von längerer Krankheit, Krankenhausaufenthalten oder nachlassender geistiger Fitness. In der Vollmacht legt man eine Vertrauensperson fest, die sich z.B. um rechtliche oder behördliche Angelegenheiten, um Bankgeschäfte oder sonstige Angelegenheiten kümmert.
Damit verhindert man für den Fall der Fälle u.a., dass das Amtsgericht einen gesetzlichen und wildfremden Betreuer festlegt.
In einer Patientenverfügung legt man fest, welche Behandlungen man im Falle eine schweren Krankheit, bei der man selbst nicht mehr handlungsfähig ist, möchte oder eben nicht möchte. Im Zusammenspiel mit einer Vorsorgevollmacht kann die dort festgelegte Vertrauensperson für die Durchsetzung der in der Patientenverfügung festgelegten Maßnahmen eintreten.
Im Rahmen des Vortrages gab Frau Brzoska einige reale Fallbeispiele. Seitens der Zuhörer gab es ausreichend Zeit, konkrete Fragen zu stellen, was auch intensiv in Anspruch genommen wurde.