Vortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Jeder Mensch kann völlig unerwartet in eine gesundheitliche Lage geraten, in der er handlungs- und entscheidungsunfähig ist. Wer für einen solchen Fall sicherstellen möchte, dass er/sie durch eine Vertrauensperson gegenüber Behörden, Banken, der Justiz oder anderen Institutionen vertreten wird, kann dies in einer Vorsorgevollmacht festlegen. Mit einer Patientenverfügung kann man im Voraus festlegen, ob man in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligt oder sie ablehnt.
Alle, die mehr über die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erfahren möchten, lädt die Arbeiterwohlfahrt für
Mittwoch den 26.Februar ab 19 Uhr
in ihre Räume in Hainstadt, Hauptstr. 82
zu einem Vortrag ein.
Die Rechtsanwältin Christiane Brzoska, deren Themenschwerpunkt Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sind, wird Rahmenbedingungen und erforderliche Inhalte erläutern und für konkrete Fragen zur Verfügung stehen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.